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Die Gründung eines Unternehmens ist häufig von großer Bedeutung. Der Notar begleitet Gesellschafter von der Wahl der passenden Rechtsform bis zur Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.

Eine Besonderheit stellt der Kauf von Gesellschaftsanteilen dar. Dabei übernimmt der Notar die rechtssichere Gestaltung und Beurkundung des Anteilskaufvertrags.

Nicht selten werden auch Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur gemeinsamen Ausübung eines Geschäfts gegründet. Klare vertragliche Regelungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister gehört ebenfalls zum Aufgabenfeld des Notars. So wird sichergestellt, dass das Unternehmen ordnungsgemäß am Rechtsverkehr teilnehmen kann.


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Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

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